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Klinik für Geburtshilfe

Klinik für Geburtshilfe

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Wir sind immer für Sie da!
Wir sind immer für Sie da!

Klinik für Geburtshilfe

#reifeleistung: Hattrick!
#reifeleistung: Hattrick!

Online Info-Abend der Geburtshilfe

Unsere geburtshilflichen Infoabende finden an jedem 1. Dienstag im Monat um 18:00 Uhr online statt.

Nach einer Vorstellung unserer Geburtshilfe in einem bebilderten Vortrag, besteht für Sie die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Wir nutzen für den Informationsabend die Zoom-App.
Bitte installieren Sie zuvor diese App auf Ihrem Endgerät (PC, Tablett oder Smartphone). Auf einem PC können Sie alternativ auch angeben, dass Sie nur über Ihren Browser beitreten möchten ohne die App zu installieren.

Bitte wählen Sie folgenden Link:

Klick hier -> ONLINE Info-ABEND Geburtshilfe

Sollte der Link nicht funktionieren, so können Sie in der Zoom-App der Veranstaltung direkt beitreten:
Meeting-ID: 943 3341 8678
Kenncode: 580650

Ab 17:45 Uhr ist der Link geöffnet. Aus Gründen des Datenschutzes und der Sicherheit ist Ihr Mikrophon und Ihre Kamera nicht freigeschaltet. Bitte bedenken Sie bei der Anmeldung, dass die Namen der Teilnehmer - so wie von Ihnen eingegeben - für alle sichtbar sind.
Fragen an den Moderator können über die Chatfunktion gestellt werden.

Klinik für Geburtshilfe

Mauerstraße 5
06110 Halle (Saale)

Chefarztsekretariat

Katrin Fabian und Uta Drese

(0345) 213-4341(0345) 213-4342fug​@krankenhaus-halle-saale.de

Kreißsaal

(0345) 213-4420

Corona-Virus

Hotline zum Thema Corona und Schwangerschaft

Während der Corona-Krise haben wir eine Telefon-Hotline eingerichtet.
Der Chefarzt, die Oberärztinnen und Hebammen der Klinik beantworten Ihre drängenden Fragen rund um das Thema Schwangerschaft und Geburt in Zeiten der Pandemie.
Die Hotline ist aktuell von Montag bis Sonntag von 09-18 Uhr besetzt.
Bevor Sie zum Telefon greifen, lesen Sie jedoch bitte die unten genannten Informationen. Vielleicht ergeben sich die Antworten auf Ihre Fragen daraus.

Hotline (0345)213-5170

Schwangere und Stillende können und sollten sich impfen lassen!
Ab dem 2. Drittel der Schwangerschaft (14 Wochen) sind Erst- und Zweitimpfungen möglich.
Ab diesem Zeitpunkt sollte auch eine Booster-Impfung in dem vom RKI empfohlenen Abstand erfolgen.
Es sollte ein mRNA-Imfstoff verwendet werden.
Schwangere brauchen sich nicht anders als Nichtschwangere zu schützen! Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.

Mehr Informationen der Fachgesellschaften und staatlichen Institutionen:
Empfehlungen der COVID-19-Imfung für Schwangere und stillende Frauen -  Stand 05/2021
Booster-Impfung: Empfehlungen für schwangere und stillende Frauen - Stand 11/2021
STIKO-Empfehlung zur Auffrischungsimpfung ab dem 18. Lebensjahr - Stand 11/2021

(Stand 01.03.2023)
Liebe Besucherinnen und Besucher,

wir freuen uns sehr, Sie bei uns begrüßen zu können. 
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. 

Unsere Patienten und frischgebackenen Familien brauchen zur Genesung, zum Ankommen und besonders auch zum Stillen vor allem Ruhe. 
Bitte helfen Sie dabei.

  • Wir empfehlen 1 Besucher pro Tag.
  • Haupt-Besuchszeit: 14.30 - 18.00 Uhr
  • Bitte melden Sie sich beim Stationspersonal an.
  • empfohlene Besuchsdauer: 1 Stunde

Für weitere Informationen informieren Sie sich bitte immer tagesaktuell auf der Webseite des Krankenhauses.

 

(Stand 17.10.2022)
Aufgrund einer aktuellen Verschärfung des Corona-Infektionsgeschehens haben sich die Krankenhäuser der Stadt Halle gemeinsam darauf verständigt, die Besuchsregelung bis auf weiteres anzupassen.

Die folgenden Regelungen treten ab Montag, den 17. Oktober 2022 in Kraft:

  • Pro Patient ist dann nur ein Besucher pro Tag in der Zeit von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr zugelassen.
  • Besucher von Patienten haben einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle vorzuzeigen. Der Empfang unseres Hauses kann eine Nutzungsberechtigung für eine kostenfrei SARS-CoV-2-Schnelltestung ausstellen. Teststellen in der Innenstadt finden Sie hier: www.hallorenapotheke.de

Grund für die Maßnahme sind coronabedingte, erhebliche Personalausfälle sowie ein gleichzeitig hohes Patientenaufkommen. Die Neuregelung dient dem Schutz der Patienten und der Beschäftigten.

Weiterhin gelten folgende Regelungen:

  • Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher bei Betreten des Hauses: Maskenpflicht, handelsübliche FFP2-Maske
  • Kinder ab 6 Jahre: Maskenpflicht, medizinischer Mund-Nasen-Schutz
  • Kinder bis 6 Jahre: keine Maskenpflicht

(Stand 01.10.2022)
Mit dem 1. Oktober 2022 treten für die Krankenhäuser neue Infektionsschutzbestimmungen in Kraft. Wir bitten deshalb um Einhaltung folgender Regeln:

  • Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher bei Betreten des Hauses: Maskenpflicht, handelsübliche FFP2-Maske
  • Kinder ab 6 Jahre: Maskenpflicht, medizinischer Mund-Nasen-Schutz
  • Kinder bis 6 Jahre: keine Maskenpflicht

Bitte bringen beim Besuch Ihrer Angehörigen einen aktuellen Test einer zertifizierten Teststelle mit (Antigentest nicht älter als 24 Stunden).
Der Empfang unseres Hauses kann Ihnen eine Nutzungsberechtigung für eine kostenfrei SARS-CoV-2-Schnelltestung ausstellen. 
Teststellen in der Innenstadt finden Sie hier: www.hallorenapotheke.de

(Stand 08.06.2022)
Das Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara ermöglicht ab dem 08.06.2022 wieder uneingeschränkte Patientenbesuche. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Patienten und kommen Sie mit maximal drei Personen pro Tag zu Besuch. Alle Patientenbesucher sind weiterhin dazu verpflichtet, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

(Stand 25.04.2022)
Mit Wirkung zum 25. April 2022 wurde das pandemiebedingte Besuchsverbot im Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara aufgehoben.
Seit diesem Tag sind Patientenbesuche unter den folgenden Bedingungen gestattet:

Besuchszeit ist täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr.
Gestattet ist 1 Besucher pro Patient pro Tag für eine Stunde.
Der 3G-Status und das Tragen wahlweise eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske sind verpflichtend.

(Stand 24.11.21)
Leider gelten seit 24.11.21 wieder Einschränkungen im Besucherverkehr.

Begleitung zur Geburt
Es ist weiter möglich, dass der werdende Vater oder eine andere Begleitperson über den Zeitraum der Entbindung bis 2 Stunden nach Geburt im Kreißsaal annwesend sein kann.
Voraussetzung: 3G (geimpft, genesen, getestet), tagesaktueller Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich, FFP2-Maske

Familienzimmer
Die Möglichkeit für Familienzimmer bleiben vorerst weiter bestehen.
Voraussetzung: 3G (geimpft, genesen, getestet), tagesaktueller Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass der Kindsvater die Station während des gesamten Aufenthalten nicht verlassen darf.

Besucherregelung Wochenstation 1d
Für Väter ist es nach der Geburt des Kindes aktuell weiter möglich, dass dieser 1mal täglich für 1 Stunde zu Besuch kommen darf.
Voraussetzung: 3G (geimpft, genesen, getestet), tagesaktueller Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden), FFP2-Maske.

Wir orientieren darauf, dass die tagesaktuellen Schnelltests in Teststationen oder Apotheken gemacht werden. Wir benötigen einen Nachweis.
Nur wenn der Termin nicht planbar ist (z.B. Geburtsbeginn) führen wir im Eingangsbereich des Kreißsaals den Schnelltest bei den Begleitpersonen durch. Dies gilt nicht für Besucher.
Bitte bringen Sie eine FFP2-Maske mit. Im Ausnahmefall erhalten Sie diese von uns.

(Stand 24.11.21)
Bei ambulanten Konsultationen in unserer Klinik oder unserem MVZ können Sie derzeit leider nicht von Angehörigen begleitet werden.
Über Ausnahmen kann bei medizinischer oder sozialmedizinischer Notwendigkeit entschieden werden.

Siehe dazu auch unsere Information über Live-Ultraschallübertragung für Angehörige.

(Stand 08.04.2021)
Sie haben demnächst einen Termin zur vorgeburtlichen Ultraschalldiagnostik bei uns? Sicherlich werden Sie mit Bedauern erfahren haben, dass der Partner / die Angehörigen in Folge des pandemiebedingten Besucherverbotes Sie nicht zu der Untersuchung begleiten darf / dürfen. Sie als werdender Vater / als Angehörige werden wahrscheinlich die Möglichkeit vermissen, die Ultraschalluntersuchung des heranwachsenden Kindes miterleben zu können.
Daher haben wir folgendes Angebot an Sie:
Es besteht die Möglichkeit per Liveübertragung an der Ultraschalluntersuchung teilzunehmen!
Mehr Informationen finden Sie hier >>
(Wenn möglich drucken Sie dieses Informationsblatt zu Hause aus und bringen es ausgefüllt mit. Ansonsten erhalten Sie einen Ausdruck bei uns vor der Untersuchung.)

Hinweis: Die Teststrategie wird der Infektionslage, den Laborkapazitäten und den neuen Labormethoden entsprechend immer wieder angepasst.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage!

(Stand 17.05.2022)
Es werden keine vorstationären PCR-Testungen mehr durchgeführt. Alle Patienten und Begleitpersonen erhalten bei stationärer Aufnahme einen Poc-Test, welcher während der Öffnungszeiten (07.00-10.00 Uhr) über die Teststelle im Krankenhaus organisiert wird. Zu anderen Zeiten erfolgt dieser auf Station oder im Kreißsaal.

(Stand 24.11.2021)
Sollte Ihr Kind bis zum berechneten Entbindungstermin noch nicht zur Welt gekommen sein, so bitte wir Sie, sich an diesem Tag bei uns zum Corona-Abstrich vorzustellen.
Schwangere, die zum Kaiserschnitt oder zur Geburtseinleitung einen geplanten Termin bekommen haben, stellen sich bitte 2 (Werk-)Tage vor der geplanten stationären Aufnahme vor.
Schwangere, die bei stationärer Aufnahme oder bei Geburtsbeginn keinen aktuellen Testbefund haben, werden in der Klinik getestet.

Wann und Wo?
Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 07:45 - 09:00 Uhr

Ausnahme:
Fällt der geplante Tag Ihrer Klinikaufnahme auf einen Montag oder liegt er einen Tag nach einem Feiertag, so stellen Sie sich bitte am letzten Werktag vor.

Bitte melden Sie sich in der Patientenaufnahme an (Foyer am Haupteingang).
Bitte Versicherungskarte und den roten Einweisungsschein mitbringen.

Jede Schwangere, jeder Patient erhält aktuell bei stationärer Aufnahme einen kostenlosen Mund-Nasen-Schutz. Wir bitten Sie um ein konsequentes Tragen während des stationären Aufenthaltes, zumindest in den Situationen, wo es zumutbar ist und sinnvoll erscheint.

Unmittelbar unter der Geburt müssen Sie keinen Mundschutz tragen.

COVID-Infektion in der Schwangerschaft
Gesunde Schwangere sind selten von schweren Krankheitsverläufen betroffen. Dennnoch sind im Vergleich zu Nichtschwangeren schwere COVID-Verläufe etwas häufiger.
Es ist davon auszugehen, dass eine vorgeburtliche Übertragung des Virus auf das ungeborene Kind nicht oder nur äußerst selten stattfindet.
Insbesondere bei schweren mütterlichen Krankheitsverläufen kann es zu Veränderungen der Plazenta kommen. Der Einfluss auf die Entwicklung des Kindes wird derzeit noch wissenschaftlich untersucht.
Bei schweren Krankheitsverläufen und bei einem Krankenhausaufenthalt ist meist eine Thromboseprophylaxe notwedig. Sofern keine zusätzlichen Risikofaktoren vorliegen, kann das Medikament mehrheitlich nach 10 Tagen abgesetzt werden.

Quarantäne in der Schwangerschaft
Die Schwangerenvorsorge sollte unverändert fortgesetzt werden. Befinden Sie sich in Quarantäne, so informieren Sie das Gesundheitsamt über die notwendigen Termine.
Ihre Frauenärztin/Ihr Frauenarzt ist weiter für Sie da. Sollte es Probleme mit der ambulanten Betreuung geben, so kontaktieren Sie uns bitte.
Sind ein Kaiserschnitt oder eine Geburtseinleitung geplant, so werden wir mit Ihnen gemeinsam bewerten, ob ein Aufschub bis nach dem mutmaßlichen Ende der Infektiosität problem- und risikolos möglich ist.

Entbindung bei COVID-Infektion
Alle unsere ÄrztInnen und Hebammen sind geimpft und in einem professionellem Umgang mit infektiösen Schwangeren geübt.
Weder der Zustand nach einer COVID-Infektion noch eine aktuell vorliegende Infektion sind Gründe, die gegen eine normale Entbindung sprechen. Lediglich bei schweren Verläufen sind individuelle Indikationen für einen Kaiserschnitt zu beachten.
Auch bei aktueller Infektion ist ein Bonding (Mutter-Kind-Kontakt) möglich. Es sind besondere Hygienemaßnahmen zu beachten. Mutter und Kind können in einem Zimmer untergebracht werden. Bei kranken oder unreifen Neugeborenen gelten individuelle Festlegungen.

Stillen bei oder nach COVID-Infektion
Nach überstandener COVID-Infektion können und sollen Sie Ihr Kind auch stillen! Ob über die Muttermilch sogar Abwehrkräfte (Antikörper) an das Kind weitergegeben werden, ist Gegenstand der Forschung.
Auch bei aktueller Infektion das Stillen gesunder und reif geborener Kinder möglich. Alternativ kann die Milch abgepumpt und gefüttert werden. Es sind besondere Hygienemaßnahmen zu beachten.

Wer mehr wissen will:
Für weitergehende Informationen verweisen wir auf folgende Stellungnahmen und Empfehlungen von medizinischen Fachgesellschaften und Institutionen:
Empfehlungen zu SARS-CoV-2/COVID-19 in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett (Stand 08.11.2021)

Hotline zum Thema Corona und Schwangerschaft

(0345) 213-5170